Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Trockentauch-Anzugservice Wendeborn
§ 1 Geltung der Bedingungen
1. Die Herstellungen, Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Trockentauch-Anzugservice erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Den Angeboten der Firma Trockentauch-Anzugservice liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Mit Beauftragung der Firma, spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts-, Einkaufs- oder Auftragsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn dies von der Firma Trockentauch-Anzugservice schriftlich bestätigt wurde. Der Verzicht auf dieses Formerfordernis bedarf ebenfalls der Schriftform.
3. Die Firma Trockentauch-Anzugservice ist kein Online-Shop im üblichen Sinne. Eine Abwicklung der Reparaturen als sogenanntes „Online – beziehungsweise Internetgeschäft“ liegt nicht vor, lediglich die Avisierung einer Reparatur ist online möglich.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluß
1. Die Angebote der Firma Trockentauch-Anzugservice sind freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich die Firma 20 Tage gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtwirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Firma Trockentauch-Anzugservice. Lehnt diese nicht binnen einer Frist von 4 Wochen nach Auftragserteilung die Annahme ab, so gilt die Beauftragung als erteilt.
2. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn die Firma Trockentauch-Anzugservice sie schriftlich bestätigt. Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
§ 3 Versand
Die Firma Trockentauch-Anzugservice versendet ausschließlich auf Gefahr des Empfängers. Unabhängig hiervon sind die Sendungen bis zu einem Wert von 500,00 € versichert. Der Versand erfolgt mit DPD, wobei die Versandkosten inklusive Porto, Verpackung und Versicherung 10,00 € innerhalb von Deutschland betragen. Für Sendungen in das europäische Ausland wird der jeweils gültige Tarif von DPD zugrundegelegt. Wird eine abweichende Versandart oder eine spezielle Versendung gewünscht, werden die hierdurch entstehenden Kosten als Mehrkosten berechnet (zum Beispiel Express-Zuschlag, Samstagzustellung). Auch eine persönliche Abholung bei der Firma Trockentauch-Anzugservice ist nach vorheriger Absprache möglich.
§ 4 Preise
1. Die Firma Trockentauch-Anzugservice versendet grundsätzlich nur gegen Vorauskasse.
2. Bei Fertigstellung des Reparaturauftrages erhält der Kunde eine Rechnung. Diese kann entweder elektronisch oder auf Wunsch per Post zugestellt werden. Sofort nach Zahlungseingang auf das angegebene Firmenkonto, wird der reparierte Gegenstand versendet.
3. Mangels besonderer Vereinbarung ist die gesamte Zahlung ohne jeden Abzug frei Zahlstelle an die Firma Trockentauch-Anzugservice zu leisten.
4. Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
5. Die Preise sind Endpreise und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 5 Liefer- und Leistungszeit
1. Die Firma Trockentauch-Anzugservice ist bemüht, die in Auftrag gegebene Reparatur binnen einer Frist von 14 Werktagen abzuwickeln. Sollten Ersatzteile benötigt werden, die nicht vorrätig sind, kann die Reparaturdauer auch 21 Werktage betragen. Dies ist bei den meisten Reißverschlüssen der Fall, weil die Längen nicht genormt sind und jeder Hersteller unterschiedliche Größen und unterschiedliche Längen einbaut. Die Firma ist jedoch stets bemüht, die Reparaturen so schnell wie möglich zu bearbeiten.
2. Alle von der Firma Trockentauch-Anzugservice vorgegebenen Termine sind unverbindlich.
3. Die Dauer der vom Vertragspartner gesetzlich zu setzenden Nachfrist wird auf sechs Wochen festgelegt, die mit dem Eingang der Nachfristsetzung bei der Firma Trockentauch-Anzugservice beginnt.
4. Die Firma Trockentauch-Anzugservice ist zu Teilleistungen und –lieferungen jederzeit berechtigt.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert die Firma Trockentauch-Anzugservice nach ihrer Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
2. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
3. Der Vertragspartner muß die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden untersuchen und die Firma Trockentauch-Anzugservice von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort durch eine Tatbestandsmeldung des Spediteurs oder eine schriftliche Versicherung, die von zwei Zeugen und vom Vertragspartner unterschrieben sein muß, unterrichten. Im übrigen müssen der Firma Trockentauch-Anzugservice offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Vertragspartner bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber der Firma Trockentauch-Anzugservice aus.
4. Werden Wartungs- und Pflegeanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Pflegematerialien verwendet, von deren Benutzung die Firma Trockentauch-Anzugservice abgeraten hat oder die nicht qualitativ hohen Ansprüchen entsprechen, so entfällt jedwede Gewährleistung.
5. Durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen weist die Firma Trockentauch-Anzugservice ausdrücklich daraufhin, daß zum Beispiel in Ägypten verwendete Latexmanschetten nach circa drei Monaten durch UV-Einwirkung zerstört und damit unbrauchbar werden. Auch die Lagerung in ozonreichen Räumen, wie zum Beispiel Heizungsräumen, läßt die Manschetten vorzeitig altern und können daher nicht Gegenstand von Mängelrügen sein. Trockentauchanzüge werden von den Benutzern oft in Taschen aufbewahrt. Dabei wird der empfindliche, gasdichte Reißverschluß geknickt. Dies führt auf kurz oder lang zu Schäden an den Reißverschlüssen. Hierfür wird ebenfalls nicht gehaftet. Ebenfalls nicht gehaftet wird bei gasdichten Reißverschlüssen, deren Kette aufgeplatzt ist. Ketten platzen nur auf, wenn z.B. ein Unterzieher oder Schutzabdeckung beim Schließen mit eingeklemmt wurde. Auch Schäden durch mangelhafte Pflege oder oxydierte Kettenglieder werden von uns nicht ersetzt. Eingerissene Häfen deuten auf falsche Handhabung oder einen zu kleinen Tauchanzug hin. Wir leisten im Übrigen nur so weit Ersatz, wie der Hersteller der verbauten Sache uns Ersatz leistet.
6. Im Falle einer Mitteilung des Vertragspartners, daß die gelieferte Ware nicht der Gewährleistung entspricht, verlangt die Firma Trockentauch-Anzugservice nach ihrer Wahl, daß
- das schadhafte Teil zur Reparatur und anschließenden Rücksendung an den Vertragspartner geschickt wird.
- Der Vertragspartner das schadhafte Teil bereithält und die Firma Trockentauch-Anzugservice dort die Reparatur vornimmt.
7. Ist der Vertragspartner der Firma Trockentauch-Anzugservice Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches und verlangt dieser, daß Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann die Firma Trockentauch-Anzugservice diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen der Firma Trockentauch-Anzugservice zu bezahlen sind.
8. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Vertragspartner nach seiner Wahl die Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
9. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen dieses Paragraphen gelten dann nicht.
- Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung wegen Nichtlieferung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sowie jedwedem sonstigen Rechtsgrund sind sowohl gegen die Firma Trockentauch-Anzugservice als auch gegen ihre Erfüllungs- beziehungsweise Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
- Eine Haftung übernimmt die Firma Trockentauch-Anzugservice insbesondere auch nicht für Schäden die bei beziehungsweise durch Benutzung des Reparaturgegenstandes entstehen und insbesondere zurückzuführen sind auf eine fehlende Tauchausbildung oder mangelnde Taucherfahrung sowie dem unfachmännischen Gebrauch der von der Firma Trockentauch-Anzugservice reparierten/instandgesetzten Gegenständen.
Gleiches gilt bei gewerbsmässigen Einsatz des Reparaturgegenstandes z.B. auf Tauchbasen, als Verleihequipment und Berufstaucher.
§ 7 Gefahrübergang, Abnahme
1. Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person/Firma übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Firmengelände von Trockentauch-Anzugservice verlassen hat. Dies gilt auch, wenn die Zustellung durch firmeneigene Fahrzeuge erfolgt. Wird der Versand ohne Verschulden der Firma Trockentauch-Anzugservice unmöglich oder auf Wunsch des Vertragspartners verzögert oder nimmt er die Ware nicht ab, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Vertragspartner über.
Ein hergestelltes Werk gilt spätestens als abgenommen, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb von sieben Tagen ab Empfang der Firma Trockentauch-Anzugservice schriftlich mitteilt, daß die Abnahme des Werkes verweigert werde.
§ 8 Eigentumsvorbehalt, Eigentum durch Verarbeitung
1. Es gelten die Vorschriften über den Eigentumserwerb durch Verarbeitung oder Umbildung gemäß § 950 BGB.
2. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die der Firma Trockenbau-Anzugservice aus jedem Rechtsgrund jetzt oder zukünftig zustehen, werden der Firma Trockentauch-Anzugservice die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderung nachhaltig mehr als 20 % übersteigt:
Die Ware bleibt Eigentum der Firma Trockentauch-Anzugservice. Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für die Firma Trockentauch-Anzugservice als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für diese. Erlischt das (Mit-) Eigentum der Firma Trockentauch-Anzugservice, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit-) Eigentum des Vertragspartners an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf die Firma Trockentauch-Anzugservice übergeht. Der Vertragspartner verwahrt das (Mit-) Eigentum der Firma Trockentauch-Anzugservice unentgeltlich.
Zahlungsverzug: Unsere Rechnungen sind stets zur sofortigen Zahlungen fällig und durch Überweisung zu begleichen. Spätestens ab dem auf der Rechnung aufgedrucktem Datum als Zahlungsziel gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug und das automatische Mahnverfaren wird in Gang gesetzt. Die Kosten nebst Zinsen für das Mahnverfahren werden im vollen Umfang auf den Auftraggeber umgelegt. Bleibt die erste schriftliche Mahnung unberücksichtigt, werden zusätzlich Einlagerungskosten in Höhe von 1 Euro zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer (MwSt.) ab Mahndatum berechnet. Die Mahnung erfolgt schriftlich und kann elektronisch per E-Mail, Fax oder Postversand erfolgen.
3. Aufgrund des eingeräumten erweiterten Eigentumsvorbehalts räumt der Vertragspartner der Firma Trockentauch-Anzugservice das Recht ein, den Reparaturgegenstand nach Ablauf von sechs Monaten nach Fertigstellung zwecks Befriedigung einer nicht beglichenen Forderung nebst Zinsen und Verwaltungsaufwand zu veräußern. Sollte der Verkaufserlös höher als die Forderung der Firma Trockentauch-Anzugservice sein, wird dem Vertragspartner der überschüssige Betrag ausgekehrt. Sollte der Verkaufserlös die Forderungshöhe nicht decken, wird nachbelastet.
§ 9 Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Trockentauch-Anzugservice und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.
2. Soweit gesetzlich zulässig, ist Mönchengladbach ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
3. Erfüllungsort ist Mönchengladbach.
4. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Mönchengladbach, den 06.07.2019
Trockentauch-Anzugservice Wendeborn
Inhaberin: Christel Wendeborn
Aachener Straße 306
41069 Mönchengladbach
Deutschland